Können Ehewerber, denen der zuständige Seelsorger die Trauung deßwegen verweigert, weil sie sich bei ihm nicht über hinreichende Kenntniß der Religion auszuweisen vermögen, die Ehe vor der weltlichen Behörde schließen
DOI:
https://doi.org/10.82519/thpq.v32i4.30330Abstract
1831201933Veröffentlicht
2025-06-27
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Artikel