Unter welchen Bedingungen können Kinder solcher Eltern, welche beide außerhalb der kath. Kirche stehen, nach den bestehenden staatl. Gesetzen, in die Geburts- u. Taufmatriken der k. Kirche eingetragen werden?
DOI:
https://doi.org/10.82519/thpq.v33i1.30381Abstract
1831316447Veröffentlicht
2025-06-27
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Artikel