Entsteht ans der Nothcivilehe, welche in Oesterreich unter Umständen von der bürgerlichen Gesetzgebung gestattet wird, das canonische Ehe im Hinderniß der Forderung der öffentlichen Sittlichkeit, d. i. das Hinderniß der Justitia publicae lionestatis? Oder bringt diese Nothcivilehe Sponsalien zu Stande?

Autor/innen

  • Mathias Hiptmair

DOI:

https://doi.org/10.82519/thpq.v33i2.30422

Abstract

1831316862

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Veröffentlicht

2025-06-27