Entsteht ans der Nothcivilehe, welche in Oesterreich unter Umständen von der bürgerlichen Gesetzgebung gestattet wird, das canonische Ehe im Hinderniß der Forderung der öffentlichen Sittlichkeit, d. i. das Hinderniß der Justitia publicae lionestatis? Oder bringt diese Nothcivilehe Sponsalien zu Stande?
DOI:
https://doi.org/10.82519/thpq.v33i2.30422Abstract
1831316862Veröffentlicht
2025-06-27
Ausgabe
Rubrik
Artikel