Vaterschaft, die Erklärung derselben zu einem unehelich gebornen Kinde behilfs Durchführung der Legitimation desselben per subsequens raatrimonium im Taufbuche ist von dem Vater und beziehungsweise den Eltern nur vor dem Seelsorger der Geburtspfarre und persönlich abzugeben
Veröffentlicht
2025-06-27
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