Civilehe, ungiltig erklärte, ist es nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofes richtig, daß die aus einer solchen Ehe anzuhoffenden Kinder als ehelich anzusehen sind?
DOI:
https://doi.org/10.82519/thpq.v38i4.31774Abstract
183287088XVeröffentlicht
2025-06-27
Ausgabe
Rubrik
Artikel