Kann ein Mitglied der bischöfl. Behörde ohne Wissen und Erlaubnis des Pfarrers in jedem Orte der Diöcese Amt und Predigt halten, wie das der Bischof kann und darf? Darf kirchenrechtlich ein geistl. Rath, der Domherr ist, dasselbe?
DOI:
https://doi.org/10.82519/thpq.v43i2.33229Abstract
1835031978Veröffentlicht
2025-06-27
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Rubrik
Artikel