Der Mangel an Intention bei Abschluss formloser Ehen ist gesetzlich zu beweisen
DOI:
https://doi.org/10.82519/thpq.v53i3.37079Abstract
1840099666Veröffentlicht
2025-06-27
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Artikel
Diese Zeitschrift wird in Kooperation mit dem Index Theologicus herausgegeben