Ist nach dem geltenden österr. Ehegesetze die Aufschiebung des kirchl. Eheaufgebotes bis zur Beibringung ber kirchl. Dispens von einem kirchl. Ehehindernisse ein hinreichender Grund zur Vornahme des Civilaufgebotes und zur Eingehung einer Civilehe?
Veröffentlicht
2025-06-27
Ausgabe
Rubrik
Artikel