Zu Artikeldetails zurückkehren Ist nach dem geltenden österr. Ehegesetze die Aufschiebung des kirchl. Eheaufgebotes bis zur Beibringung ber kirchl. Dispens von einem kirchl. Ehehindernisse ein hinreichender Grund zur Vornahme des Civilaufgebotes und zur Eingehung einer Civilehe? Herunterladen PDF herunterladen